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   BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05   

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https://dejure.org/2006,17879
BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05 (https://dejure.org/2006,17879)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05 (https://dejure.org/2006,17879)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 2224/05 (https://dejure.org/2006,17879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 23 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (Vorlage bzw. inhaltliche Wiedergabe angegriffener fachgerichtlicher Entscheidungen; weitere Unterlagen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlage der angegriffenen Entscheidung zur hinreichenden Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die erforderliche Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen; Vorlage einer angegriffenen Entscheidung innerhalb der Beschwerdefrist; Wiedergabe des wesentlichen Inhalts einer angegriffenen Entscheidung; Ermessen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05
    Zur erforderlichen Begründung (§§ 23, 92 BVerfGG) einer Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen gehört, dass - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen vorgelegt oder in der Beschwerdeschrift derart wiedergegeben werden, dass dem Bundesverfassungsgericht eine zumindest vorläufige Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit anhand des Beschwerdevorbringens ermöglicht wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05
    Auch andere Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren wie z.B. Schriftsätze oder nicht mit angegriffene vorinstanzliche Entscheidungen müssen vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne ihre Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05
    Zur erforderlichen Begründung (§§ 23, 92 BVerfGG) einer Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen gehört, dass - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen vorgelegt oder in der Beschwerdeschrift derart wiedergegeben werden, dass dem Bundesverfassungsgericht eine zumindest vorläufige Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit anhand des Beschwerdevorbringens ermöglicht wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05
    Auch andere Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren wie z.B. Schriftsätze oder nicht mit angegriffene vorinstanzliche Entscheidungen müssen vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne ihre Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856).
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